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Börsenturbulenzen lassen BU-Rente unberührt
Turbulenzen an den Börsen und niedrige Zinsen auf der einen Seite, immer häufiger Fälle von Berufsunfähigkeit durch Burnout oder Bandscheibenvorfälle und Klagen über Leistungsablehnungen der Versicherer auf der anderen Seite:
Börsenturbulenzen lassen BU-Rente unberührt
Berlin, 25.September.2015 - [DPR] Nicht nur Versicherungsexperten kennen die vielfältige Berichterstattung der Medien rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung. Verbraucher sind verunsichert, und selbst erfahrene Versicherungsmakler wissen manchmal nicht, wie sie die Situation beurteilen sollen. Doch wie wirken sich niedrige Zinsen am Kapitalmarkt eigentlich auf eine vereinbarte BU-Rente aus? Müssen Versicherte angesichts der fallenden Kursen eigentlich damit rechnen, ihren Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente zu verlieren? Die Antwort lautet kurz und knapp: Nein.
Börsenturbulenzen zeigen Auswirkungen auf Versicherer
Grundsätzlich sind niedrige Zinsen für die deutschen Lebensversicherer durchaus ein Problem. Sie müssen heute risikoreicher investieren, um eine gewisse Rendite zu erzielen und um ihre Garantieverzinsung an die Kunden auszuzahlen. Deshalb haben viele Versicherer ihre Aktienquote in ihrem Portfolio erhöht. In der Zeit von 2011 bis 2014 ist die Aktienquote der deutschen Versicherer im Durchschnitt von 2,7 Prozent auf 3,5 Prozent gestiegen. Unternehmensanleihen haben sogar von 4,3 Prozent auf 6,9 Prozent zugenommen. Es steht zu erwarten, dass die Versicherer noch größere Risiken akzeptieren werden, weil alle anderen Geldanlagen nahezu keine Rendite mehr erwirtschaften. Diese Renditen gehen unmittelbar in die Gewinn- und Überschussbeteiligung ein, die vor allem in der Kapitallebensversicherung eine Rolle spielt. Doch ganz ohne Einfluss ist die Überschussbeteiligung auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht.
Überschüsse können den Nettobeitrag reduzieren
Wenn ein Versicherer eine hohe Überschussbeteiligung erwirtschaftet, kann er sie zum Beispiel als Bonusrente an den Versicherer zahlen. Er kann aber auch eine verzinsliche Ansammlung oder eine Fondsansammlung vornehmen. Eine häufige Variante der Überschussverwendung ist auch die Sofortverrechnung. Dabei werden die erwirtschafteten Überschüsse auf den Bruttobeitrag angerechnet, der Nettobeitrag ist dadurch deutlich günstiger. Welches Modell der Versicherer anwendet, ist in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben. Der Versicherte kann beim Abschluss seines Tarifs also wählen, welche Form der Überschussbeteiligung für ihn in Frage kommt. Wenn es an den Börsen turbulent zugeht, können die erwirtschafteten Überschüsse sinken oder fallen. Damit ändert sich auch die zusätzliche Bonusrente, die Ansammlung oder die Sofortverrechnung.
Keine Auswirkungen auf die BU-Rente
Für die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente haben die Überschüsse allerdings keine Bedeutung. Die BU-Rente ist Teil des Vertrags zwischen dem Versicherer und dem Versicherten, sie ist fest vereinbart und damit garantiert. Der Versicherer ist unabhängig von den Entwicklungen an den Börsen verpflichtet, die Rente zu zahlen, wenn der Versicherungsfall eintritt. Aus diesem Grund spielen Börsenturbulenzen und Kursstürze für die Höhe der BU-Rente keine Rolle. Die Unabhängigkeit der BU-Rente muss allerdings gewahrt bleiben, weil der Versicherte unbedingt Gewissheit haben muss, wie es um seinen Anspruch auf eine Leistung im Versicherungsfall bestellt ist. Dieser Anspruch darf nicht von den Entwicklungen an der Börse abhängen.
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Autor: Mario Müller erschienen: 25.09.2015 [pdf-download]