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Politik/Recht


Erleichterungen für Pflege in Familien
Erleichterungen für Pflege in Familien
Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Gesetzentwurf

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Bochum, 24.November.2014 - [DPR] Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will bessere Rahmenbedingungen für die Betreuung von pflegedürftigen Menschen in ihren Familien schaffen. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ (18/1324) vor, mit dem das Familienpflegezeit- und das Pflegezeitgesetz weiterentwickelt werden sollen. Das Gesetz soll Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten.

Konkret sieht das Gesetz die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine zehntägige Berufsauszeit vor, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Dem Arbeitnehmer soll in dieser Zeit ein Pflegeunterstützungsgeld von etwa 90 Prozent des Nettogehaltes als Lohnersatzleistung gezahlt werden. Während dieser Zeit soll Kündigungsschutz bestehen. Zudem soll ein Rechtsanspruch auf die bereits existierende Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten eingeführt werden. In dieser Zeit können Beschäftigte ihre Wochenarbeitszeit auf mindestens 15 Stunden reduzieren, wenn sie einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Der Rechtsanspruch soll allerdings nicht in Be-trieben mit 15 oder weniger Beschäftigten gelten. Zur Absicherung des Lebensunterhaltes sollen die Beschäftigten vom Bund ein zinsloses Darlehen erhalten. Mit diesem Darlehen sollen zukünftig auch jene Beschäftigte gefördert werden, die eine sechsmonatige Pflegezeit in Anspruch nehmen, auf die bereits ein Rechtsanspruch besteht. In dieser Zeit können sich Beschäftigte teilweise oder ganz von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Für die Pflege eines minderjährigen Kindes soll der Rechtsanspruch auf Pflege- und Familienpflegezeit auch dann gelten, wenn diese außerhäuslich erfolgt. Während der Familienpflegezeit und der Pflegezeit gilt ein Kündigungsschutz.

Mit der Gesetzesnovelle soll zudem der Kreis der „nahen Angehörigen“ erweitert werden. Neben Eltern, Großeltern, Kindern, Geschwistern und Ehepartnern sollen dazu in Zukunft sollen Stiefeltern, lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften sowie Schwägerinnen und Schwager zählen. In Deutschland sind nach Angaben der Regierung rund 2,62 Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund 1,85 Millionen Pflegebedürftige würden ambulant versorgt, zwei Drittel von ihnen ausschließlich durch An-gehörige. Vorwiegend werde die Pflege innerhalb der Familie von Frauen geleistet.

Für Fragen zu diesem und vielen weiteren Themen stehen wir Ihnen wie gewohnt gern zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Woche und senden viele Grüße aus Bochum.

Quelle:
Deutscher Bundestag
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Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

24.11.2014 / Klaus Dieter Girnt


Europäisches Institut zur Sicherung der Vermögensnachfolge EWIV

Europäisches Institut zur Sicherung der Vermögensnachfolge EWIV
Sekretariat
Angela Heck


Das Europäische Institut zur Sicherung der Vermögensnachfolge EWIV wurde gegründet, um die Öffentlichkeit über Möglichkeiten der Regelung der Vermögensnachfolge und die Sicherung der Rechte der Nachlassempfänger und der Nachlassgläubiger zu informieren. Das zukünftige europäische Erbrecht bringt zwar eine längst fällige Erleichterung bei grenzübergreifenden Erbfällen, etwa durch das Wohnsitzprinzip, jedoch ist immer noch eine Menge Klärungsbedarf vorhanden, denn nach wie vor gelten die sehr unterschiedlichen Erbrechtsgesetze der Mitgliedstaaten. Unsere Dienstleistungen erstrecken sich daher auf den gesamten europäischen Wirtschaftsraum.



Europäisches Institut zur Sicherung der Vermögensnachfolge EWIV
Autor: Angela Heck erschienen: 25.11.2014 [pdf-download]



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