Wirtschaft/Handel/Finanzen
Neue Pfändungstabellen für das Jahr 2013
Pfändungstabellen dienen dazu, den Mindestbetrag zu definieren, den Schuldner bei einer Pfändung zum Lebensunterhalt zurückhalten dürfen.
Berlin, 13.April.2013 - [DPR] Kann ein Schuldner die Forderungen seiner Gläubiger nicht bezahlen, kann es durch offizielle Beschlüsse zu sogenannten Pfändungen kommen, durch die neben dem Einkommen und Vermögen des Schuldners auch Sachgegenstände gepfändet werden können. Der Gläubiger erhält seine Forderungen somit so weit wie möglich ausgezahlt. Häufig können nicht alle Schulden durch Pfändungen beglichen werden und auch der Schuldner benötigt weiterhin finanzielle Mittel, um überleben zu können. Diese Problematik wird durch sogenannte Pfändungstabellen geregelt. Pfändungstabellen dienen dazu, den Mindestbetrag zu definieren, den Schuldner bei einer Pfändung zum Lebensunterhalt zurückhalten dürfen. Für Gegenstände gelten nochmals besondere Regelungen, wenn diese für den Schuldner beispielsweise zur Ausübung der Arbeit notwendig sind. Die entsprechenden Tabellen werden regelmäßig angepasst. Auch für das Jahr 2013 wurden erneut Pfändungstabellen veröffentlicht, die in die Berechnung der Untergrenze beispielsweise auch die Familienverhältnisse mit einbeziehen. Ehepartner oder Kinder, die noch im Haushalt leben, können dabei den Mindestbetrag für den Schuldner erhöhen. Für Alleinstehende liegt der Freibetrag seit dem Jahr 2011 bei monatlich 1040 Euro. Zum 1. Juli diesen Jahres wird die Tabelle erneut angepasst werden: http://pfaendungstabelle2013.de/
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Tom Schäfer
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www.pfaendungstabelle2013.de
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Pressemitteilung von: Tom Schäfer
Autor: Anissa Worthmann erschienen: 14.04.2013 [pdf-download]