Politik/Recht
Rechtsschutz: Fast immer ohne Familien- und Erbrecht
Streitigkeiten aus dem Familien- oder Erbrecht nehmen in den letzten Jahren kontinuierlich zu. Es scheint, als sollten in den Familien keinerlei Regelungen zum Todesfall getroffen sein. Fragen rund um das Erbe sind deshalb häufig nur juristisch zu klären.
Rechtsschutz: Fast immer ohne Familien- und Erbrecht
Berlin, 17.März.2016 - [DPR] Doch auch Scheidungen mit und ohne Kinder mit den resultierenden Unterhaltsfragen nehmen zunehmend eine enorme Größenordnung ein. Viel zu schnell ist man in eine Auseinandersetzung dieser Art verwickelt und muss sich juristisch zur Wehr setzen. Besonders schwierig könnte es werden, einen Gerichtsprozess anzustrengen. Trotz der steigenden Fallzahlen sind Familien- und Erbrechtsfragen nämlich bei den meisten Versicherungen vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Anwälte verzeichnen steigende Nachfrage
Zunächst ist auffallend, dass viele Anwaltskanzleien eine steigende Nachfrage rund um das Familien- und Erbrecht feststellen. Häufig ist ein Todesfall die Ursache, zu dem keine Regelungen bezüglich des Erbes getroffen sind. Wenn ein Testament vorliegt und dieses nicht gültig ist oder angefochten wird, ist das genauso schlimm, wie wenn es Streitigkeiten um den Pflichtteil oder um einen unberechtigten Erben gibt. Kaum ist der erste Schock über den eingetretenen Todesfall verarbeitet, steht auch schon die Frage nach dem Erbe und nach der Aufteilung im Raum. Selbst aus ehemals guten Freunden und nahen Verwandten können dann Feinde werden, wenn das Erbe ansehnlich ist und wenn sich jeder darauf Hoffnungen macht. Ähnlich sieht es beim Familienrecht aus. Hier stehen häufig Scheidungen oder Trennungen im Mittelpunkt. Aus ihnen folgt eine Unterhaltsverpflichtung, sie gilt umso mehr, wenn Kinder aus der Beziehung hervorgehen. Will einer der beiden Partner keinen Unterhalt zahlen oder gibt es Auseinandersetzungen um das Sorgerecht, muss häufig ein Anwalt für Familienrecht einschreiten. So unangenehm die Situation für alle Beteiligten ist, so sehr ist klar, dass man sich nur mit einem erfahrenen und spezialisierten Familienrechtsanwalt wehren kann. Doch genau in dieser Situation greift kein Rechtsschutz.
Keine Absicherung im Familien- und Erbrecht
In der Regel sind Streitigkeiten aus dem Familien- und Erbrecht vom Versicherungsschutz ausgenommen. Als Versicherter findet man einen Hinweis in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, hier dürfte zu lesen sein, dass diese beiden Rechtsgebiete vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Damit können sich Versicherte nicht auf ihren Schutz verlassen, sie müssen die anfallenden Kosten selbst tragen. Diese können je nach Streitfrage und Streitwert erheblich sein. Doch warum sind diese Rechtsgebiete eigentlich nicht im Versicherungsschutz berücksichtigt?
Versicherer scheuen hohe Kosten
Letztlich sind es die Versicherungsgesellschaften, die nicht bereit sind, die Kosten eines Verfahrens zu tragen. Gerade wenn ein großes Erbe vorliegt, ist die Wahrscheinlichkeit von Streitigkeiten enorm hoch. Auch wird das Honorar für Rechtanwälte und Gerichte sehr hoch sein, wenn es sich um einen gehobenen Streitwert handelt. Dieses Risiko wollen die Versicherer nicht eingehen, deshalb schließen sie diesen Versicherungsschutz aus ihren Leistungen aus. Wer also unbedingt einen Prozess anstrengen will, muss die Kosten selbst zahlen. Damit bleibt die Überlegung, ob es sich lohnt, dieses Risiko einzugehen oder ob man nicht besser darauf verzichtet, sein Recht geltend zu machen. Eine Vorabberatung bei einem Fachanwalt kann helfen, die Rechtslage einschätzen. Sie ist nicht allzu teuer und liefert eine belastbare Aussage zur Erfolgswahrscheinlichkeit.
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Pressemitteilung von: Müller und Kollegen UG
Autor: Mario Müller erschienen: 17.03.2016 [pdf-download]