Wirtschaft/Handel/Finanzen
Rechtsschutzversicherung Zivilrecht
Rechtsschutzversicherungen müssen neuer Umfragen immer mehr Leistungen zur Verfügung stellen.
Berlin, 15.Januar.2017 - [DPR] So verlangen Kunden auch Kostenübernahme bei einem Zivilrechtsstreit. Inzwischen haben einige Versicherungsgesellschaften ihr Portfolio aufgebaut. Doch die Kosten steigen dadurch in wenigen Fällen für den Versicherten an. Weitere Fakten zur Rechtsschutzversicherung und dem Zivilrecht gibt es unter anderem auf https://www.deutsche-rechtsschutzversicherung.de/zivilrecht/ .
Folgende Sachgebiete werden im BGB geregelt
In Deutschland wird das Zivilrecht hauptsächlich durch das BGB geregelt. So werden hier Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht,Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilprozessrecht, Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckung allumfassend thematisiert und behandelt. Weiterhin ist das Urheberrecht und das EDV-Recht ein fester Bestandteil des Zivilrechts.
Thema Wartezeit
Alle Rechtsschutzversicherer fordern bei Neuverträgen eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten, bis die Police in Anspruch genommen werden kann. So soll vermieden werden, dass ältere zurückliegende Fälle mit der neuen Versicherung reguliert werden. Doch inzwischen gibt es hier auch den einen oder anderen Anbieter, welcher auf eine Wartezeit verzichtet. Entweder, weil der Versicherungsnehmer auf eine bestehende Rechtsschutzversicherung verweisen kann oder der neue Vertrag verzichtet auf die Einhaltung einer Wartezeit.
Strafrecht meist ausgeschlossen
Beim Thema Strafrecht werden alle Rechtsschutzversicherer eine Leistungserbringung im Schadensfall ausschließen. Die Ausschluss ist begründet, weil der Versicherte hier in den meisten Fällen mit Absicht einen Schaden verursacht hat. Dieses Verursacherprinzip ist bei Rechtsschutzversicherern verboten. Strafrechtliche Rechtsgebiete werden in der BRD durch das Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
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Pressemitteilung von: Lange und Lange GbR
Autor: Martin Lange erschienen: 15.01.2017 [pdf-download]