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Sonderfall Arbeitsrecht: Deshalb lohnt sich Rechtsschutz wirklich
Eine Rechtsschutzversicherung wird abgeschlossen, damit der Versicherte die Anwalts- und Gerichtskosten nicht selbst tragen muss, wenn er einen Gerichtsprozess verliert.
Sonderfall Arbeitsrecht: Deshalb lohnt sich Rechtsschutz wirklich
Sonderfall Arbeitsrecht: Deshalb lohnt sich Rechtsschutz wirklich
Berlin , 01.März.2017 - [DPR] Grundsätzlich ist die Argumentation nachvollziehbar. Im Arbeitsrecht sieht es allerdings etwas anders aus. Hier zahlt man auch dann die Kosten, wenn man den Prozess gewonnen an. Deshalb lohnt sich die teure Versicherung ganz besonders.

Das Arbeitsrecht als Ausnahmefall
Im Zivilrecht zahlt der Verlierer die Rechtsanwalts- und Prozesskosten für beide Parteien. So ist es in der deutschen Gerichtsbarkeit geregelt. Sofern man eine Rechtsschutzversicherung hat, muss man in diesem Fall allenfalls die Kosten für den vereinbarten Selbstbehalt zahlen. Deshalb kann man als Versicherter auch dann einen Prozess anstrengen, wenn die Aussichten auf Erfolg mäßig sind. Das Arbeitsrecht folgt dieser Regelung der Kostenaufteilung nicht. Hier gilt, dass beide Parteien die Anwalts- und Gerichtskosten in der ersten Instanz selbst zahlen. Ob sie eine nennenswerte Größenordnung ausmachen, hängt unter anderem vom Streitwert und von der Gebührenordnung ab. Für Kläger und Beklagte muss klar sein, dass ihr eigener Teil der Kosten von ihnen selbst zu zahlen sind, selbst wenn sie den Prozess gewinnen.

In der zweiten Instanz zahlt der Verlierer
Ab dem Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht, das in der Regel die zweite Instanz im Arbeitsgerichtsprozess ist, gilt für die Kostenteilung der Maßstab aus dem Zivilprozess. Hier übernimmt die unterliegende Partei die Kosten für den gegnerischen Anwalt und die Gerichtskosten. Hinzu kommen die Auslagen für den eigenen Anwalt. Vor diesem Hintergrund lohnt sich die Rechtsschutzversicherung für den Bereich Arbeitsrecht ganz besonders, denn schon in der ersten Instanz ist der Arbeitnehmer geschützt, wenn ihm ein Prozess droht. Aus diesem Grund fragen erfahrene Anwälte schon bei einer anwaltlichen Beratung, ob der Mandant eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht abgeschlossen hat. Sie soll in über alle Instanzen hinweg schützen und soll es ermöglichen, einen Rechtsprozess überhaupt erst anzustrengen. Dabei ist es am Ende unerheblich, ob er den Prozess gewinnt oder nicht.

Das Arbeitsrecht als teures Recht
Vor diesem Hintergrund gilt eine Arbeitsrechtsversicherung zwar als sehr notwendig, doch sie ist auch eine teure Versicherung. Der Versicherer riskiert nämlich, die Kosten sowohl bei einem positiven als auch bei einem negativen Verlauf des Prozesses zahlen zu müssen, solange sich das Verfahren in der ersten Instanz befindet. Unabhängig davon, ob der Versicherte gewinnt oder verliert, hat der Versicherer die Auslagen in dieser Phase immer zu zahlen. Aus diesem erhöhten Risiko entsteht unmittelbar eine entsprechend hohe Gebühr für den Versicherungsschutz. Die Logik, dass ein Versicherer seinen Kunden an einem hohen Versicherungsrisiko durch eine höhere Versicherungsprämie beteiligt, ist in der deutschen Versicherungswirtschaft ebenfalls bekannt und üblich. Damit wird der Versicherte schon frühzeitig an Kosten beteiligt, die irgendwann durch den Eintritt des Versicherungsfalls für den Versicherten entstehen könnten. Ungeachtet der vergleichsweise hohen Kosten für den Arbeitsrechtsschutz ist diese Absicherung für jeden Versicherten aber von großer wirtschaftlicher Bedeutung, weil es letztlich um seine berufliche und finanzielle Existenz geht. Deshalb ist die Arbeitsrechtsversicherung nach Expertenmeinung unverzichtbar.

Katharina Krech - Kauffrau für Versicherungen und Finanzen (IHK) von transparent-beraten.de über den Rechtsschutz im Arbeitsrecht:
„Wie der Mitteilung schon zu entnehmen ist, gehört Arbeitsrecht zu den wichtigsten Bereichen einer Rechtsschutzversicherung. Der Punkt, dass in der ersten Instanz sich jeder an den Kosten beteiligen muss, ganz egal ob er verloren oder gewonnen hat, spricht hier für die Rechtsschutzversicherung. Wichtig ist:
Jeder der sich hierfür absichern möchte kann dies nur im Zusammenhang mit dem privaten Bereich. Eine reine Arbeitsrechtsschutzversicherung gibt es nicht. Weiterhin muss man beachten, dass es im Arbeitsrecht immer eine Wartezeit gibt. Bei den meisten Gesellschaften beträgt diese 3 Monate, es gibt jedoch auch Versicherer die hier verkürzte Wartezeiten von z. B. nur zwei Monaten anbieten.
Um Versicherungsschutz zu erhalten, muss man außerdem wissen, dass bei Abschluss der Versicherung noch kein aktueller Fall vorliegen darf. Nur dann erhält man den gewünschten Versicherungsschutz und geht kein Risiko ein abgelehnt zu werden.“


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Autor: Daniel Setzke erschienen: 01.03.2017 [pdf-download]



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